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Roland Bohlinger: Ist die Freimaurerei eine nach Art 9 II GG verboten
Roland Bohlinger: Ist die Freimaurerei eine nach Art 9 II GG verbotenRoland Bohlinger: Ist die Freimaurerei eine nach Art 9 II GG verboten

Roland Bohlinger: Ist die Freimaurerei eine nach Art 9 II GG verboten

6,50 €

Viöl/Nordfriesland: Verlag für Ganzheitliche Forschung, 1995, geh., 48 Seiten

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Artikelnummer: 010 Categories: Politische Schriften, Roland Bohlinger Tags: Antifaschismus, Archiv Edition, Artikel 9 II GG, Ausspähung, Demokratie, Diffamierung, Disziplinierung, Esausegen, Freiheit, Freimaurer, Freimaurerei, Freimaurerverschwörung, Geheimbund, Geheimgesellschaften, Geheimloge P2, Geheimorden, Gottesdienst, Grundgesetz, Innenminister, Innenministerium, Institut für ganzheitliche Forschung, Kampf, Kriminell, kritische Bürger, Kultus, Licio Gelli, Linksradikal, Mafiaverbindungen, Nordfriesland, Organisiertes Verbrechen, Political Correctness, Propaganda 2, Rechtsextremistisch, Religion, Roland Bohlinger, Schleswig-Holstein, Schutzgeister, Studienhefte, Terrorismus, Tyrannenknechte, Unsinn, Verfassung, Verfassungsfeindlich, Verfassungshüter, Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbericht, Verlag für ganzheitliche Forschung, Viöl, Vorzeichen
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Produktbeschreibung

Statt eines Vorworts – eine satirische Vorbemerkung

Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein warf mir in seinem sogenannten Verfassungsschutzbericht 1993 vor, daß ich mich seit Jahren publizistisch u. a. mit dem “Themenfeld … Kampf gegen die Freimaurerei” befassen würde. Er befand, das sei “rechtsextremistisch”. Das war zwar Unsinn, aber es paßte zum Stil der political correctness. Im übrigen veranlaßte mich diese Behauptung, dem Herrn Innenminister einen Brief zu schreiben. In diesem Brief befaßte ich mich etwas eingehender mit seinem Bericht.

Der Herr Innenminister und seine dienstbaren Schutzgeister waren so liebenswürdig gewesen, im Verfassungsschutzbericht ihren Standpunkt weder nach der tatsächlichen noch nach der rechtlichen Seite hin zu erläutern, geschweige denn schlüssig zu begründen. Als Innenminister kann man das natürlich. Ein Innenminister steht noch über dem lieben Gott. Denn der liebe Gott muß sein Tun und Wollen wenigstens mit einer Religion begründen, ein Innenminister kann darauf verzichten. Trotzdem habe ich ihm und seinen lieben Leutchen Vorhaltungen gemacht. Sehr ausführliche sogar. Schließlich handelt es sich bei der Freimaurerei um einen mächtigen Geheimbund mit verfassungsfeindlichen Zielen und Tätigkeiten, obendrein mit Verbindungen zum organisierten Verbrechen. Das habe ich in meinem Schreiben unmißverständlich klar gemacht. Einen echten Innenminister müßte das hochschrecken. Sozusagen aus innerstem Schutzantrieb. Doch nichts da, wir leben ja in Deutschland. In der freiesten Republik, die wir je hatten. Da ist ein Innenminister und sein Verfassungsschutz zuallererst zum Schutz der Freiheiten da, vor allem der Freiheiten unserer vielen ehrenwerten Gesellschaften, und somit natürlich zur Ausspähung, Diffamierung und Disziplinierung kritischer Bürger, dann und wann vielleicht auch mal zum Fallen- und Feuerlegen oder, wie jüngst beim deutschen Nachbarn in Wien, zum Bombenlegen. Alles natürlich unter dem Vorzeichen von Antifaschismus und Demokratie. Der Schutz der Verfassung? Ja ist das etwa keiner?

Also ich erhielt auf mein Schreiben zunächst überhaupt keine Antwort. Nach Anmahnung gab es eine ausweichende Antwort.
Eine Stellungnahme zu meinem Vortrag oder wenigstens eine Rechtfertigung des Verfassungsschutzberichts blieben aus. Wohin käme auch der Innenminister, wenn er vor jedem seiner Opfer seinen Verfassungsschutzbericht rechtfertigen müßte! Der Verfassungsschutzbericht ist quasi-göttlich, er steht über jedem rechtlichen Rahmen. Zitat aus der himmlischen Quelle: “… weise ich zu Ihrer Information darauf hin, daß der Verfassungsschutzbericht kein Verwaltungsakt ist und somit förmliche Rechtsbehelfe nicht gegeben sind. “* Ja, so einfach ist das. Schnick und weg ist die Rechtsordnung. Und schnack, ein paar himmlische Worte stecken dafür im Briefkasten.

Ich veröffentlichte den Vorgang unter dem Titel: Verfassungshüter oder Tyrannenknechte? – Verfassungsschützer im Dienst verfassungsfeindlicher Umtriebe (ohne Fragezeichen). Eine weitere Veröffentlichung folgte etwa ein halbes Jahr später unter dem gleichen Haupttitel, aber mit dem Untertitel: Teil 2 – Das Innenministerium bestätigt indirekt die Vorwürfe. Besteht eine kriminelle Verbindung zwischen Innenministerium, Verfassungsschutz, linksradikalem Terrorismus und Freimaurerei zum Schutz freimaurerischer und anderer volks- und verfassungsfeindlicher Umtriebe? Es gab keinerlei Protest.

Da taucht natürlich die Frage auf: warum wehrte sich das Innenministerium nicht gegen die Vorwürfe? Diese Vorwürfe waren doch sehr massiv! Es wehrte sich auch nicht, als ich die Veröffentlichungen samt einem Begleitschreiben an jeden einzelnen

Abgeordneten des Landtages sandte. Lag es nur daran, daß in der Landesregierung viele Mitglieder von Freimaurerlogen sitzen? Doch hätten sich nicht wenigstens diese wehren können, mit oder auch ohne ihren himmlischen Herrn? Oder lag es daran, daß ich der Freimaurerei zurecht vorwarf, sie verfolge eine volksund verfassungsfeindliche Zielsetzung und sie sei obendrein auch noch vernetzt mit dem organisierten Verbrechen? Fürchtete man jede Art Einlassung in einen Disput?

Im Verfassungsschutzbericht 1994 wurde ich dann nicht mehr genannt. Das ging einfach nicht mehr. Dafür öffneten sich die Herzen der Freiheitsschutzbeflügelten für andere Formen der Hetze, dabei stützte man sich wohlgemut auf die ältere Ausgabe des Verfassungsschutzberichts. Was macht es schon, daß dieser “überholt” ist und, soweit er Aussagen über mich enthält, nachgewiesenermaßen Lüge und Hetze bietet? Das ist ja gerade das Schöne an diesem Bericht. Und als “Antifaschist” hat jedermann seinen Ablaß im Voraus, wie weiland beim Johannes Tetzel, sei er Ehrenmann oder Strolch. Bei diesem hochedlen Tun sieht man dann die verschiedensten Vertreter der herrschenden ehrenwerten Gesellschaft in einem Boot, von linksautonomen Antifa-Gruppen bis zur Landtagspräsidentin Dr. Erdsiek-Rave aus der SPD, vom Sektenbeauftragten der nordelbischen Kirche Detlef Bendrath bis zum früheren Kultusminister* Dr. Bendixen aus der CDU.
Nachfolgend findet der Leser in leichter Überarbeitung die Ausführungen, die auch der Innenminister und die Abgeordneten des Landes Schleswig-Holstein erhalten haben, ergänzt durch eine Darlegung der geltenden Rechtsgrundlagen. Da gegen diese Darstellung die politisch Verantwortlichen in diesem Staat keinen Widerspruch erhoben haben, können diese als öffentlich hingenommen betrachtet werden. Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung können öffentlich in der Presse verbreitete Behauptungen, denen nicht widersprochen wurde, als wahr angesehen gesehen werden. Um wieviel mehr gilt das für Behauptungen und Beweisführungen, die allen Betroffenen – dem Innenminister, seinen Regierungskollegen, seinem Verfassungsschutz und daneben sämtlichen Abgeordneten des Landtages von Schleswig-Holstein zugegangen sind.

Roland Bohlinger

* Kultus bedeutet übrigens laut Duden: “öffentlich-geregelter Gottesdienst”.

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